Datenrettung und Versicherung
Viele Schweizer Versicherungsgesellschaften decken die Kosten für Datenrettung. SOS Data Recovery, Partner der Mobiliar und Helvetia, unterstützt Sie bei allen Erstattungsverfahren.
Deckt Ihre Versicherung die Datenrettung?
Die Versicherungsübernahme für Datenrettung wird von vielen Schweizer Versicherungsgesellschaften angeboten und ermöglicht die teilweise oder vollständige Erstattung der Wiederherstellungskosten bei defekten Speichermedien (Festplatten, SSDs, NAS, USB-Sticks, Mobilgeräte).
Hausratversicherung
Deckt den Datenverlust für Privatpersonen ab, häufig über ein ergänzendes Modul «Cyber» oder «Digitaldaten». Die meisten Schweizer Versicherer bieten diese Option.
Sachversicherung
Für Unternehmen: deckt IT-Ausrüstung als bewegliche Güter ab. Datenrettung ist in der Regel in den Schadensleistungen enthalten.
Haftpflichtversicherung
Kann eingreifen, wenn Sie für einen Datenverlust verantwortlich sind, der einem Dritten Schaden zufügt — z. B. Verlust von Vereinsdaten.
Unsere Versicherungspartner
Diese Gesellschaften bieten Deckungen an, die die Datenrettung auf Speichermedien einschliessen
Wie funktioniert der Erstattungsprozess durch die Versicherung?
Kontaktieren Sie uns
Senden Sie uns den Namen Ihres Versicherers und Ihre Policennummer. Unsere Diagnose ist kostenlos und wird innerhalb von 3 Stunden durchgeführt.
Deckungsprüfung
Wir kontaktieren Ihre Versicherungsgesellschaft direkt, um die anwendbaren Klauseln zu identifizieren und die Kostenübernahme zu bestätigen.
Datenrettung
Laborarbeit unter ISO 5 zertifizierter Laminarströmung. 80 % der Kosten werden nur bei erfolgreicher Wiederherstellung berechnet.
Erstattungsunterlagen
Detaillierte Rechnung, technischer Bericht und Wiederherstellungszertifikat werden direkt an Ihren Versicherer gesendet.
Erstattungsdauer: in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Einreichung.
Häufig gestellte Fragen
Unsere Spezialisten beantworten die häufigsten Fragen.
Deckt meine Hausratversicherung die Datenrettung ab?
In den meisten Fällen ja. Viele Schweizer Hausratversicherungen bieten eine Zusatzdeckung „Cyber“ oder „Digitale Daten“ an, die die Datenrettung von defekten Datenträgern einschliesst. Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Police oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler.
Ist SOS Data Recovery ein Partner meiner Versicherung?
SOS Data Recovery ist direkter Partner von Die Mobiliar und Helvetia. Für die anderen Gesellschaften (Allianz, AXA, Bâloise, Generali, Vaudoise, Zurich) übernehmen wir die Formalitäten und stellen die erforderlichen Unterlagen für die Rückerstattung bereit.
Muss ich die Datenrettungskosten im Voraus bezahlen?
Im Allgemeinen ja. Sie begleichen die Rechnung für die Datenrettung und reichen den Fall dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. SOS Data Recovery stellt alle notwendigen Dokumente (detaillierte Rechnung, technischer Bericht) zur Verfügung, um die Bearbeitung zu erleichtern.
Warum muss das Labor in der Schweiz ansässig sein?
Die meisten Schweizer Versicherungen verlangen, dass die Datenrettung von einem in der Schweiz ansässigen Anbieter durchgeführt wird, um die Einhaltung der Gesetze, den Datenschutz (DSG) und die Rückverfolgbarkeit des Prozesses zu gewährleisten. SOS Data Recovery mit Sitz in Ins erfüllt dieses Kriterium vollständig.
Wie viel erstattet die Versicherung für eine Datenrettung?
Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Vertrag und der Art der Deckung ab. Einige Policen erstatten die vollen Kosten, andere haben eine Obergrenze oder einen Selbstbehalt. Wir helfen Ihnen, den genauen Umfang der Deckung vor jedem Eingriff zu ermitteln.
In den meisten Fällen ja. Viele Schweizer Hausratversicherungen bieten eine Zusatzdeckung „Cyber“ oder „Digitale Daten“ an, die die Datenrettung von defekten Datenträgern einschliesst. Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Police oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsmakler.
SOS Data Recovery ist direkter Partner von Die Mobiliar und Helvetia. Für die anderen Gesellschaften (Allianz, AXA, Bâloise, Generali, Vaudoise, Zurich) übernehmen wir die Formalitäten und stellen die erforderlichen Unterlagen für die Rückerstattung bereit.
Im Allgemeinen ja. Sie begleichen die Rechnung für die Datenrettung und reichen den Fall dann zur Erstattung bei Ihrer Versicherung ein. SOS Data Recovery stellt alle notwendigen Dokumente (detaillierte Rechnung, technischer Bericht) zur Verfügung, um die Bearbeitung zu erleichtern.
Die meisten Schweizer Versicherungen verlangen, dass die Datenrettung von einem in der Schweiz ansässigen Anbieter durchgeführt wird, um die Einhaltung der Gesetze, den Datenschutz (DSG) und die Rückverfolgbarkeit des Prozesses zu gewährleisten. SOS Data Recovery mit Sitz in Ins erfüllt dieses Kriterium vollständig.
Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem Vertrag und der Art der Deckung ab. Einige Policen erstatten die vollen Kosten, andere haben eine Obergrenze oder einen Selbstbehalt. Wir helfen Ihnen, den genauen Umfang der Deckung vor jedem Eingriff zu ermitteln.
Konsultieren Sie die allgemeinen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice, um die Klauseln bezüglich Datenverlust oder IT-Schäden zu identifizieren. Im Zweifelsfall kann Ihr Makler Sie schnell beraten.
Wir nehmen gerne direkt Kontakt mit Ihrer Versicherungsgesellschaft auf, um die Deckung Ihrer Police zu prüfen und das Erstattungsdossier zusammenzustellen. Kontaktieren Sie uns mit dem Namen Ihres Versicherers und Ihrer Policennummer.