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Daten richtig löschen, bevor Sie Ihre Geräte verkaufen oder entsorgen

Daten richtig löschen, bevor Sie Ihre Geräte verkaufen oder entsorgen

  • 29. Juli 2026
  • Autor : Stéphane Chapuis
  • Aktualisiert am:

Eine Datei löschen, den Papierkorb leeren oder eine Schnellformatierung durchführen lässt nur den Index verschwinden, der auf Ihre Daten verweist: Die Daten selbst bleiben physisch vorhanden, und eine einfache kostenlose Software genügt oft, um sie wiederherzustellen. Mit anderen Worten: Alles, was ein Labor wiederherzustellen vermag, kann auch ein neugieriger oder böswilliger Käufer wiederherstellen. Bevor Sie einen Computer, ein Telefon, eine Festplatte oder einen USB-Stick weiterverkaufen oder entsorgen, müssen Sie den Datenträger daher entweder tatsächlich vollständig überschreiben oder ihn physisch zerstören. Die richtige Wahl hängt vom Typ des Datenträgers ab.

Der folgende Text erläutert Fall für Fall, wie Sie Ihre Daten wirklich löschen und warum ein entsorgter Datenträger nie so anonym ist, wie man glaubt.

Ein entsorgter Datenträger verschwindet nicht

Man stellt sich gern vor, dass eine im Recyclinghof abgegebene Festplatte geradewegs in den Schredder wandert. Die Realität ist verschlungener. Bevor er womöglich zerstört wird, geht ein Datenträger durch mehrere Hände, durchläuft Unternehmen, die sortieren und zerlegen, und nichts hindert jemanden daran, eine noch neuwertige Festplatte zu entdecken und darin eine Gelegenheit zum Weiterverkauf zu sehen. Schon steht sie auf einer Plattform wie Anibis oder Ricardo wieder zum Verkauf, mit Ihren Daten noch an Bord.

Das Prinzip ist einfach und ausnahmslos gültig: Solange die Daten nicht physisch zerstört oder tatsächlich überschrieben wurden, bleiben sie zugänglich. Eine „entsorgte" Festplatte ist keine gelöschte Festplatte. Deshalb stellt sich die Frage der Löschung ebenso bei einem Datenträger, den man weiterverkauft, wie bei einem, den man ausrangiert.

Was nicht genügt

Viele Menschen glauben, alles gereinigt zu haben, dabei haben sie nur die Oberfläche aufgeräumt. Drei Handgriffe insbesondere vermitteln ein trügerisches Sicherheitsgefühl.

Dateien zu löschen und den Papierkorb zu leeren rührt nicht an die Daten selbst. Die einfache oder schnelle Formatierung macht es kaum besser: Sie überschreibt die Zuordnungstabelle, jenen Index, der angibt, wo sich die Dateien befinden, lässt aber den Inhalt auf der Festplatte unversehrt. Mit einer geeigneten Wiederherstellungssoftware fördert man dann mühelos einen guten Teil der Daten wieder zutage. Und schliesslich garantiert das Zurücksetzen eines PCs nichts, solange man nicht die Gewissheit hat, dass alle Sektoren tatsächlich überschrieben wurden.

Mit anderen Worten: Diese Handgriffe eignen sich, um Platz zu schaffen oder mit einem sauberen System neu zu starten, nicht aber, um Ihre Daten zu schützen, bevor ein Dritter den Datenträger in die Hände bekommt.

Wirklich löschen, Datenträger für Datenträger

Die richtige Methode hängt davon ab, was Sie verkaufen möchten. Hier die häufigsten Fälle.

DatenträgerZum WeiterverkaufZur Zerstörung
NotebookDie M.2-SSD entfernen oder alle Sektoren überschreibenDie Speicherchips durchbohren (nach Demontage)
FestplatteAlle Sektoren überschreiben (Nullen oder Zufallswerte)Vorschlaghammerschläge auf die Platten
TelefonZurücksetzen auf Werkseinstellungen (erneuert die Verschlüsselungsschlüssel)Zerlegen und die Speicherchips durchbohren
SSD, USB-StickVollständiges Überschreiben oder besser: nicht weiterverkaufenDie Speicherchips durchbohren (nach Demontage)
MagnetbandDegausserDas Band herausnehmen und in Stücke schneiden
CD, DVDNicht weiterverkaufenPhysisch zerbrechen

Bei einem Notebook besteht die sicherste Lösung darin, die M.2-SSD zu entfernen und das Gerät ohne sie zu verkaufen. Behalten Sie diese SSD ruhig bei sich zu Hause, wo sie als zusätzliche Sicherung dienen kann. Wenn Sie die Festplatte trotzdem verkaufen müssen, verwenden Sie eine geeignete Software, die sämtliche Sektoren vom ersten bis zum letzten mit Zufallszeichen oder Nullen überschreibt. Der Datenträger ist dann tatsächlich bereinigt, doch anschliessend muss das gesamte Betriebssystem neu installiert werden.

Bei einem Telefon muss man in die speziellen Modi starten, die ein vollständiges Zurücksetzen auf Werkseinstellungen ermöglichen. Die Daten eines Smartphones sind in den Speicherchips verschlüsselt, mithilfe elektronischer Komponenten und softwareseitiger Schlüssel. Das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen setzt diese softwareseitigen Schlüssel zurück, was den Zugriff auf die alten Daten unmöglich macht, selbst wenn sie physisch fortbestehen, mangels eines Schlüssels zu ihrer Entschlüsselung.

Bei einem Magnetband ist der Gewinn beim Weiterverkauf gering, und am klügsten ist es oft, es nicht zu verkaufen. Wenn Sie darauf bestehen, ist die einzige wirksame Lösung der Gang zum Degausser, einem Gerät, das die Daten durch ein starkes Magnetfeld löscht. In unserem Labor arbeitet unser Gerät mit zwei grossen, senkrecht zueinander stehenden Magneten: Kondensatoren laden sich etwa fünfzehn Sekunden lang auf und geben dann ihre Energie an die Magnete ab, um den gesamten Inhalt des Bandes magnetisch zu löschen. Das Band ist danach bereit, von einem Laufwerk neu initialisiert zu werden.

Bei einer CD oder DVD hat der Weiterverkauf keinerlei Sinn: Um sie loszuwerden, zerbrechen Sie sie physisch.

Physisch zerstören, ohne sich zu verletzen

Wenn ein Datenträger zum Recyclinghof geht oder nicht mehr zuverlässig ist, bleibt die physische Zerstörung die sicherste Methode. Jeder Datenträger hat seine eigene Technik.

Ein Magnetband wird abgewickelt und in mehrere Stücke geschnitten. Eine Festplatte wird durch Vorschlaghammerschläge auf die Platten neutralisiert, um sie zu zerbrechen. Ein Telefon, eine SSD oder ein USB-Stick werden zerlegt, und man durchbohrt ihre Speicherchips.

Hier ist eine Warnung angebracht, denn dieser Handgriff kann gefährlich sein. Durchbohren Sie ein Telefon nie, ohne es zuvor zerlegt und die Hauptplatine sowie den zu durchbohrenden Chip mit dem Auge lokalisiert zu haben. Wenn Sie aufs Geratewohl durchbohren, riskieren Sie, den Akku zu durchstossen und einen Brand auszulösen. Diese Vorsichtsmassnahme gilt ebenso für SSDs und USB-Sticks. Durchbohren, ja, aber erst, nachdem man gesehen hat, was man durchbohrt.

Verschlüsselung hilft, ersetzt aber nicht die Zerstörung

Ein verschlüsselter Datenträger vermittelt ein echtes Sicherheitsgefühl, und das ist teilweise berechtigt. Eine durch BitLocker, FileVault oder die native Verschlüsselung eines Telefons geschützte Festplatte ist ohne den Schlüssel nicht lesbar. Viele schliessen daraus, dass die Verschlüsselung genügt.

Dabei vergisst man ein Glied in der Kette. Bei BitLocker etwa wird der Wiederherstellungsschlüssel im Microsoft-Konto des Benutzers gesichert. Gelingt es jemandem, sowohl die Festplatte als auch den Zugang zu diesem Wiederherstellungsschlüssel zu erlangen, kann er auf den Inhalt zugreifen. Die Verschlüsselung ist also ein hervorragender Schutz im Alltag, doch um wirklich ruhigen Gewissens einen sensiblen Datenträger aus der Hand zu geben, ersetzt nichts die physische Zerstörung.

Unternehmen: eine Pflicht, keine Option

Für ein Unternehmen ist sauberes Löschen nicht bloss ein Reflex der Vorsicht, sondern eine Pflicht. Das revidierte Datenschutzgesetz (nLPD) in der Schweiz verlangt ebenso wie die DSGVO eine kontrollierte Vernichtung personenbezogener Daten, seien es Kundendateien, HR-Daten oder Gesundheitsdaten. Diese Vernichtung kann mit Zertifikaten einhergehen, die die eingesetzten Mittel bescheinigen, Entmagnetisierungsenergien oder Schredder, und spezialisierte Unternehmen tun nichts anderes.

Ein Beispiel zeigt, wie sehr die Kette reissen kann, selbst unter Fachleuten. Vor etwa fünfzehn Jahren kauften wir Posten von mehreren Hundert Kilogramm Festplatten in loser Schüttung. Diese Festplatten stammten von einer französischen Behörde und hätten vernichtet werden sollen. Der Händler hatte das Verfahren offenkundig nicht bis zum Ende befolgt: Bei der Untersuchung stellten wir fest, dass alle Daten noch zugänglich waren. Wir erledigten die Arbeit daraufhin selbst, indem wir die noch funktionsfähigen Datenträger vollständig formatierten und die übrigen physisch zerstörten. Amtliche Daten, die zur Vernichtung bestimmt waren, gerieten so in fremde Hände, weil die Kette nicht von Anfang bis Ende eingehalten worden war.

Man sollte im Übrigen eines im Hinterkopf behalten: Ein Datenträger, der nicht mehr funktioniert, ist deswegen noch nicht unlesbar. Er kann von einem Labor repariert werden, vor allem, wenn sein Inhalt wertvoll ist und etwa einen ausländischen staatlichen Akteur interessiert. Für wirklich sensible Daten ist die physische Zerstörung keine übertriebene Vorsichtsmassnahme.

Häufige Fragen

Genügt eine Formatierung, um eine Festplatte vor dem Verkauf zu löschen?

Nein. Eine Schnellformatierung überschreibt nur die Zuordnungstabelle; die Daten bleiben auf der Festplatte und lassen sich mit einer Software wiederherstellen. Um wirklich zu löschen, müssen sämtliche Sektoren (mit Nullen oder Zufallszeichen) mit einer geeigneten Software überschrieben werden, oder die Festplatte muss entnommen und aufbewahrt werden.

Wie löscht man eine SSD oder einen USB-Stick wirklich?

Durch ein vollständiges Überschreiben des Datenträgers mit einem geeigneten Werkzeug oder, noch sicherer, indem man ihn nicht weiterverkauft. Bei Zweifeln oder einem Datenträger am Ende seiner Lebensdauer bleibt die physische Zerstörung der Speicherchips die zuverlässigste Lösung.

Löscht ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen ein Telefon wirklich?

Ja, bei einem verschlüsselten Telefon. Das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen erneuert die softwareseitigen Verschlüsselungsschlüssel: Selbst wenn die Daten physisch im Speicher fortbestehen, werden sie mangels Schlüssel unlesbar. Deshalb ist es bei modernen Smartphones wirksam.

Wie zerstört man eine Festplatte oder ein Telefon sicher?

Eine Festplatte zerbricht durch Vorschlaghammerschläge auf die Platten; ein Telefon, eine SSD oder ein USB-Stick werden zerlegt und dann auf Höhe der Speicherchips durchbohrt. Achtung: Durchbohren Sie ein Gerät nie, ohne den Chip zerlegt und lokalisiert zu haben, sonst riskieren Sie, den Akku zu durchstossen und einen Brand auszulösen.

Genügt die BitLocker-Verschlüsselung vor dem Weiterverkauf einer Festplatte?

Nein, nicht für sich allein. BitLocker schützt im Alltag gut, doch der Wiederherstellungsschlüssel wird im Microsoft-Konto gespeichert; wer die Festplatte und diesen Schlüssel erlangt, kann auf die Daten zugreifen. Bei einem sensiblen Datenträger bleibt die physische Zerstörung die sicherste Gewähr.

Muss ein Unternehmen die Vernichtung seiner Daten nachweisen?

Ja. Das revidierte Datenschutzgesetz (nLPD) in der Schweiz und die DSGVO verlangen eine kontrollierte Vernichtung personenbezogener Daten (Kunden, HR, Gesundheit). Die Vernichtung kann durch ein Zertifikat bescheinigt werden, das die eingesetzten Mittel benennt, und spezialisierte Dienstleister oder ein Labor können sie übernehmen.

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