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FAQ : #Geheimhaltungsvereinbarung
Sie können sich gerne mit uns in Verbindung setzen, um Fragen zu stellen oder uns Ihre Kommentare mitzuteilen.
Vertraulichkeit ist ein Grundprinzip unserer forensischen Praxis. Wir wenden strenge Regeln an:
- Beschränkter Zugriff — nur die mit dem Fall betrauten Techniker haben Zugriff auf die Daten. Jeder Zugriff wird protokolliert.
- Vertraulichkeitsvereinbarung — auf Anfrage kann vor jedem Eingriff eine NDA (Geheimhaltungsvereinbarung) unterzeichnet werden
- Sichere Vernichtung — nach Übergabe des Berichts und Zustimmung des Kunden werden die Arbeitskopien durch zertifiziertes, sicheres Überschreiben vernichtet
- Hosting in der Schweiz — alle Daten verbleiben in unserem Labor in Ins (BE) und unterliegen dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG)
- CyberSafe-Zertifizierung — unsere Sicherheitspraktiken werden vom vom Bund anerkannten CyberSafe-Label auditiert und zertifiziert
Absolut. Wir unterzeichnen mit jedem Kunden eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA). Unsere Räumlichkeiten sind gesichert und alle wiederhergestellten Daten werden verschlüsselt. Nach der Auslieferung können Ihre Originalmedien auf Wunsch vernichtet werden.
