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FAQ : #ISO 27037
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Ja, vorausgesetzt, die Analyse wurde nach anerkannten forensischen Standards durchgeführt. Damit ein digitaler Beweis vor einem Schweizer oder europäischen Gericht zulässig ist, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
- Garantierte Datenintegrität — das Originalmedium wurde nicht verändert (Verwendung eines Hardware-Schreibblockers bei der Erfassung)
- Rückverfolgbarkeit der Beweiskette — Dokumentation jeder Manipulation von der Beschlagnahme bis zur Analyse
- Kryptografisches Hashing — MD5- und SHA-256-Hash bei der Erfassung berechnet, um die Integrität zu beweisen
- Zertifiziertes Gutachten — erstellt von einem Experten, der seine Methodik bezeugen kann
Unsere forensischen Berichte werden gemäss den Normen ISO/IEC 27037 (Identifizierung und Sammlung digitaler Beweismittel) erstellt und können vor Schweizer und französischen Gerichten vorgelegt werden.
